Pakete Club

Kleingedrucktes

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digitalagentur JKM1 Studio

1) Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der JKM1 Studio, Jan Krause, Auf der Heide 18, 53567 Asbach, Deutschland, Tel. +49 2683 9665464 (nachfolgend „JKM1 Studio“), und ihren Auftraggebern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsschlusses maßgebend ist. Abweichende Regelungen des Auftraggebers erkennt JKM1 Studio nur dann an, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Abreden (einschließlich Nebenabsprachen, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen Bedingungen vor.

1.2 Die Leistungen von JKM1 Studio richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen bestätigt der Auftraggeber, kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zu sein.

2) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

2.1  Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

2.2  Ist der Auftraggeber Kaufmann, hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz / gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main.

3) Vorentwürfe

3.1  JKM1 Studio erstellt bis zu dem im Angebot genannten Termin nach eigenem Ermessen zwei bis drei grafische Vorentwürfe und stellt sie dem Auftraggeber wahlweise (gemäß Angebot) als PDF-Datei per E-Mail oder in einer persönlichen Präsentation am Sitz des Auftraggebers zur Verfügung.

3.2  Die Ausgestaltung der Vorentwürfe sowie Art und Umfang der dafür erbrachten Leistungen liegen im Ermessen von JKM1 Studio, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Verfügt der Auftraggeber bereits über konkrete Ideen oder Vorlagen, hat er diese als PDF oder Ausdruck bereitzustellen; JKM1 Studio wird die Vorentwürfe dann unter Berücksichtigung dieser Vorgaben entwickeln. Die Erstellung der Vorentwürfe ist Bestandteil der vergütungspflichtigen Gesamtleistung nach Absatz 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.3 Bei Buchung eines Festpreis-Pakets (z. B. Website-, Design- oder Marketingpaket) sind in der Regel bis zu drei Designentwürfe enthalten. Weitere Entwürfe, Anpassungsrunden oder Alternativversionen, die über den Paketumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistung und werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

4) Korrekturphase

4.1  Nach Erhalt der Vorentwürfe hat der Auftraggeber einen Monat Zeit, JKM1 Studio schriftlich mitzuteilen, ob

a) einer der Entwürfe ohne Einschränkung akzeptiert wird;
b) die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines oder mehrerer Vorentwürfe mit dem Ziel eines finalen Ergebnisses fortgesetzt werden soll; oder
c) das Vertragsverhältnis beendet wird.

4.2  Mit der Mitteilung nach Absatz 1 sind sämtliche Änderungswünsche abschließend und schriftlich zu übermitteln. Später eingehende Korrekturen gelten als Zusatzleistungen und werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet. JKM1 Studio weist hierauf vorab hin und führt die Arbeiten erst nach Freigabe durch den Auftraggeber aus.

5) Finaler Entwurf und Reinzeichnung

5.1  JKM1 Studio erarbeitet bis zu dem vereinbarten Termin einen finalen Entwurf und stellt ihn (gemäß Angebot) als PDF oder in einer Präsentation am Sitz des Auftraggebers vor.

5.2  Der Auftraggeber hat 30 Kalendertage Zeit, den finalen Entwurf zu prüfen und schriftlich uneingeschränkt anzunehmen oder Änderungswünsche mitzuteilen.

5.3  Nachträgliche Änderungswünsche werden nach dem Stundensatz abgerechnet; JKM1 Studio führt sie erst nach ausdrücklicher Freigabe aus.

5.4  Nach Freigabe erhält der Auftraggeber die Reinzeichnung als PDF-Dokument per E-Mail.

5.5 Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber das finale Ergebnis nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich unter Angabe konkreter Mängel ablehnt oder wenn er das Ergebnis bestimmungsgemäß nutzt.

6) Vergütung

6.1  Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.

6.2  Die Vergütung ist nach Abnahme ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist fällig.

6.3  Wird das Werk ordnungsgemäß geliefert, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, auch wenn der Auftraggeber anschließend von der Nutzung absieht.

6.4  Kündigt der Auftraggeber vorzeitig, stellt JKM1 Studio die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen sowie des durch anderweitige Verwendung erzielten oder böswillig unterlassenen Erwerbs in Rechnung.

6.5  Für Leistungen, die der Auftraggeber gemäß § 4 nicht annimmt, wird nur das anteilige Honorar für die bis dahin erbrachte Arbeit berechnet.

6.6  Für noch nicht erbrachte Leistungen erhebt JKM1 Studio bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine Pauschale von 5 % der hierfür vereinbarten Vergütung.

6.7  Bei vorzeitiger Kündigung werden keine Nutzungsrechte übertragen; eine Verwendung der Entwürfe ist untersagt.

6.8 Pauschalpakete beinhalten ausschließlich die interne, kreative oder technische Arbeitsleistung von JKM1 Studio. Drittanbieter-Kosten wie Hosting, Domains, externe Tools, Plugins, Schriftlizenzen oder Templates sind nicht enthalten, es sei denn, sie werden im Angebot ausdrücklich ausgewiesen.

6.9 Die Pauschalvergütung gilt nur für die im jeweiligen Paket beschriebene Leistung. Änderungen des Umfangs oder zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Seiten, Korrekturrunden, neue Inhalte) werden separat nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.

6.10 Flatrate-Leistungen sind Dienstverträge mit monatlich festem Preis. Sie beinhalten die kontinuierliche Durchführung der vereinbarten Leistungen innerhalb des gebuchten Zeitraums. Eine bestimmte Anzahl oder Priorität von Aufträgen wird nicht garantiert; JKM1 Studio verpflichtet sich jedoch, Aufträge im Rahmen der Flatrate zügig, zuverlässig und priorisiert zu bearbeiten.

6.11 Flatrates sind monatlich kündbar, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Kündigt der Auftraggeber die Flatrate, endet das Nutzungsrecht an allen noch nicht vollständig bezahlten oder fertiggestellten Leistungen.

6.12 JKM1 Studio behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung einer Flatrate das Vertragsverhältnis außerordentlich zu beenden und offene Leistungen einzustellen. Bereits begonnene Aufgaben können in diesem Fall anteilig berechnet werden.

6.13 JKM1 Studio behält sich vor, Flatrate-Verträge bei Verstoß gegen diese AGB oder Missbrauch der Leistungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall kann die vereinbarte Restlaufzeit anteilig als Schadensersatz geltend gemacht werden.

7) Fremdleistungen

7.1  Notwendige Fremdleistungen weist JKM1 Studio im Angebot gesondert aus.

7.2  Auf Wunsch beauftragt JKM1 Studio diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers; hierfür erteilt der Auftraggeber eine schriftliche Vollmacht.

7.3  Werden Fremdleistungen ausnahmsweise im eigenen Namen von JKM1 Studio abgeschlossen, erstattet der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten unverzüglich.

7.4 Kosten für externe Software, Tools, Lizenzen oder Plattformen, die im Rahmen von Paketen oder Flatrates zur Umsetzung notwendig sind, werden gesondert ausgewiesen und vom Auftraggeber getragen.

8) Nutzungsrechte und Nutzungspflicht

8.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde.

8.2  Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, bedarf der schriftlichen Zustimmung von JKM1 Studio.

8.3  Änderungen oder Weiterentwicklungen sowie jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung.

8.4  Bei unberechtigter Nutzung schuldet der Auftraggeber neben einem angemessenen Nutzungshonorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieses Honorars; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8.5  Für Bücher und Zeitschriften wird das Nutzungsrecht – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – für eine Auflage in deutscher Sprache im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt.

8.6  Für Produkte und Verpackungen gilt das Nutzungsrecht – falls nicht anders vereinbart – für die im Auftrag genannte Stückzahl innerhalb Deutschlands.

8.7  Bei Gestaltung von Websites erhält der Auftraggeber, wenn nicht anders bestimmt, das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) über alle von ihm betriebenen Domains.

8.8 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien (z. B. .PSD, .AI, .XD, .Figma). Übergeben werden ausschließlich gebrauchsfertige Formate (z. B. .PDF, .PNG, .JPG, .HTML).

9) Urhebernennung

9.1  Der Auftraggeber ist verpflichtet, JKM1 Studio als Urheber zu nennen.

9.2 Bei Websites, Büchern und Zeitschriften genügt die Angabe im Impressum bzw. in der Anbieterkennzeichnung.

9.3  Für Produkt- und Verpackungsdesigns erfolgt die Nennung in der Artikeldarstellung des Produktkatalogs oder – bei eindeutiger Zuordnung – im Impressum.

9.4  Bei Schriften, Corporate-Designs oder Logos reicht die Benennung im Corporate-Manual sowie in der Anbieterkennzeichnung der Website.

9.5  Bei Messeauftritten genügt eine Nennung in einem firmeneigenen Bericht über den Messeauftritt.

9.6  Die ordnungsgemäße Benennung lautet: "JKM1 Studio # studio.jkm.one".

9.7  Unterbleibt die Benennung, schuldet der Auftraggeber zusätzlich zur Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % derselben; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10) Schutzrechte

10.1  Nach Übergang der Nutzungsrechte ist der Auftraggeber berechtigt, Schutzrechte (z. B. Marken, Geschmacksmuster, Patente oder Gebrauchsmuster) anzumelden.

10.2  Bei Anmeldung von Schutzrechten hat der Auftraggeber JKM1 Studio als Entwerfer bzw. Erfinder zu benennen, sofern das Registeramt dies vorsieht.

10.3  Der Auftraggeber teilt JKM1 Studio unter Angabe des Registeramtes und der Registernummer sämtliche angemeldeten Schutzrechte mit. Fallen die Nutzungsrechte zurück, überträgt der Auftraggeber diese Schutzrechte unverzüglich auf JKM1 Studio.

11) Referenznachweis

11.1  JKM1 Studio darf die erstellten Entwürfe und deren Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung uneingeschränkt in allen Medien verwenden, unabhängig vom Umfang der übertragenen Nutzungsrechte.

12) Rechtliche Prüfung und Drittrechte

12.1  Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit der Entwürfe (z. B. Marken-, Urheber-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmuster- oder Wettbewerbsrecht) erfolgt nur auf Grundlage eines gesonderten, zusätzlich zu vergütenden Auftrags. JKM1 Studio prüft Entwürfe nicht auf marken-, wettbewerbs- oder patentrechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine rechtliche Prüfung vor Nutzung eigenverantwortlich vorzunehmen.

12.2  JKM1 Studio bemüht sich sorgfältig, Rechte Dritter nicht zu verletzen und weist den Auftraggeber auf bekannte Risiken hin.

12.3  Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Unterlagen und Informationen frei von Rechten Dritter sind. Bei Inanspruchnahme durch einen Dritten stellt der Auftraggeber JKM1 Studio im Innenverhältnis von sämtlichen Ersatzansprüchen frei.

13) Haftung

13.1  JKM1 Studio haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet JKM1 Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2  Ansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.

14) Mitwirkungspflichten

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Inhalte, Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, kann sich der Zeitplan entsprechend verschieben.

14.2 Verzögerungen, die durch unterlassene Mitwirkung entstehen, entbinden JKM1 Studio nicht von der vereinbarten Vergütungspflicht.

15) Vertraulichkeit

15.1 JKM1 Studio verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder nicht öffentliche Daten streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden.

15.2 Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.

16) Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.2 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.